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Erstellt: Kommentare Teilen. Schluss mit lustig: Der Westerwaldkreis wird umgehend ein Verbot der Prostitution in der Gemarkung Görgeshausen aussprechen. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wird umgehend ein Verbot der Prostitution in der Gemarkung Görgeshausen aussprechen. Schwickert leitete gestern das Verfahren ein, nachdem bei Kontrollen durch die Kreisverwaltung in den vergangenen Tagen, zuletzt am Samstagnachmittag, Huren in unmittelbarer Nähe des Friedhofs angetroffen wurden.
Die entsprechende Rechtsverordnung muss nun noch in den amtlichen Mitteilungsorganen des Kreises bekanntgemacht werden; im Laufe der Woche soll sie in Kraft treten und Görgeshausen zum Sperrbezirk werden. Die Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt und gilt nicht von vornherein als sittenwidrig. Nach Artikel des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch kann aber zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes ein punktuelles Verbot ausgesprochen werden.
Mit der Verlagerung des Geschehens in das Umfeld des Friedhofs sei aber eine Grenze überschritten und der öffentliche Anstand erheblich tangiert.
Von der gesetzlichen Möglichkeit, nur für Teile des Gemeindegebietes ein Verbot der Prostitution auszusprechen, möchte die Kreisverwaltung in diesem Fall keinen Gebrauch machen. Auch interessant.