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Oberlandesgericht Stuttgart , Beschluss vom Eine nach marokkanischem Recht an die geschiedene Ehefrau gezahlte Abfindungsleistung stellt kein Trennungsunterhalt dar. Die Ehefrau kann daher in Deutschland auf Zahlung von Trennungsunterhalt klagen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Da die Ehefrau die Abfindung für zu gering hielt, legte sie gegen die Entscheidung Berufung ein.
Zugleich nahm sie ihren Ehemann in Deutschland auf Zahlung von Trennungsunterhalt gerichtlich in Anspruch. Es wertete die Abfindungsleistung und das Wohngeld als Trennungsunterhalt. Da über Oberlandesgericht Brandenburg , Beschluss vom In diesem Fall liegt ein Karrieresprung vor, der unterhaltsrechtlich unbeachtet bleibt.
Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall lebte ein Ehepaar seit getrennt. Aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung aus dem Jahr erhielt die Ehefrau einen monatlichen Trennungsunterhalt. Nachfolgend bewarb sich der Ehemann in seinem Betrieb erfolgreich auf eine höhere Stelle. Er nahm nun eine deutlich höhere Verantwortung war und erhielt zudem ein deutlich höheres Einkommen.
Dies nahm die Oberlandesgericht Frankfurt am Main , Beschluss vom Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt weder voraus, dass die Beteiligten vor der Trennung zusammengezogen sind oder zusammen gelebt haben noch dass es zu einer Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen und zu einer inhaltlichen Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und sprach mit dieser Begründung der getrennt lebenden Ehefrau Trennungsunterhalt zu.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens verlangte nach dem Scheitern ihrer Ehe Trennungsunterhalt. Sie heiratete den Antragsgegner im August Die Ehe war von den Eltern der Beteiligten, die einen indischen kulturellen Hintergrund haben, arrangiert worden.