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Die dort arbeitenden Frauen stammen überwiegend aus Rumänien. Meist bleiben sie nur wenige Tage hier. In Anzeigenzeitungen gab es reihenweise "Erotik"-Werbung. Im Juli trat das "Prostituiertenschutzgesetz" in Kraft. Seitdem müssen sich die im Gewerbe tätigen Personen beim Ordnungsamt anmelden. In etlichen Städten lief die Umsetzung schleppend; man wartete auf eine Landesverordnung. Die allermeisten von ihnen stammen aus Osteuropa, überwiegend aus Rumänien.
Nur drei hatten einen deutschen Pass, eine kam aus Asien. In diesem Jahr waren es bisher 18, darunter zwei Südamerikanerinnen. In der Stadt arbeiten die Frauen in der Regel in so genannten Tagesterminwohnungen. Die meisten bleiben nur kurz: "Je nach Umsatz zwischen zwei und sieben Tage lang" belegt eine Frau eine Wohnung, bevor sie weiterzieht. Der Kontakt zum "Kunden" wird meist über das Internet oder Handy geknüpft. Streetworkerinnen, die selbst aus Osteuropa stammen und zumindest teilweise die Muttersprachen der Klientinnen beherrschen, versuchen herauszufinden, ob die Frau zu ihrer Tätigkeit gezwungen wird.
Sie informieren sie über Rechte, Finanzen und Hilfsangebote. Öffnet sich eine Prostituierte doch einmal einer Beraterin gegenüber, so stimmt sie der Weitergabe der Informationen in der Regel nicht zu.
Ordnungsamt überprüft Vorgaben Das Schutzgesetz schreibt die Kontrolle der "Prostitutionsstätten" vor, zu denen auch Wohnungen gehören. Unter anderem soll der Betreiber dafür sorgen, dass keine Minderjährigen dort arbeiten, dass Kondome benutzt werden und dass die Sicherheit gewährleistet ist.
Er muss schriftlich versichern, dass Prostituierte nicht ausgebeutet werden und selbst über die Art ihrer Dienstleistungen entscheiden. Das Ordnungsamt überprüfe die strengen Vorgaben bei jeder Anmeldung, so die Stadt.